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Kostendeckung

Die Grundversicherung der Krankenkasse deckt die Wochenebttbetreuung innert der ersten 56 Tage nach der Geburt.  Bei Erstgebärenden, Entbindungen nach Kaiserschnitt, Mehrlingen, Frühgeborenen oder bei einem kranken Neugeborenen übernimmt die Krankenkasse 16 Besuche. Bei Mehrgebärenden ohne Risiko 10.

Pikettentschädigung

Die Pikettentschädigung wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Das Pikettgeld wurde vom Schweizer Hebammenverband auf einmalig CHF 150.- festgelegt. 

Mit dem Pikettdienst gewährleiste ich euch meine Verfügbarkeit ab Spitalaustritt bis zum Abschluss der Wochenbettbetreuung. Auch an Wochenenden und Feiertagen bin ich jederzeit für euch da. Falls ich einmal verhindert bin (Ferien, Abwesenheit, etc.) werde ich eine geeignete Vertretung organisieren. 

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